Erläuterungen zur Jahresabrechnung für Wasserlieferung
Erläuterungen zum Gebührenbescheid für Abwasserentsorgung
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung? Antworten und Erklärungen haben wir hier übersichtlich für sie dargestellt.
Seite 1

Seite 2

Seite 3

- Rechnungsanschrift
Angabe der Anschrift des Rechnungsempfängers. Bitte prüfen Sie, ob diese stimmt. Änderungen teilen Sie uns bitte schriftlich mit. - Verbrauchsstelle
Die Verbrauchsstelle ist der Ort der Wasserentnahme und des Einbaus des Wasserzählers. Diese ist nicht in jedem Fall mit der Anschrift des Rechnungsempfängers identisch. - Rechnungsnummer
Kunden-/Verbrauchsstellen-Nr.
Bei Anfragen und Mitteilungen geben Sie bitte immer Ihre Kunden-/
Verbrauchsstellen-Nr. an. - Zeitraum, welcher der Abrechnung zu Grunde liegt.
- Angabe über den Jahresverbrauch 2010, den Vorjahresverbrauch und die hierfür zu zahlenden Beträge. Die exakten Berechnungen finden Sie in der Anlage. Wir erheben als Dienstleister für den ZKE-Heusweiler in deren Namen und Auftrag die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.
- Vom Gesamtbetrag werden Ihre Abschlagszahlungen abgezogen. Prüfen Sie bitte, ob die geleisteten Zahlungen mit Ihren Unterlagen übereinstimmen.
- Differenz aus Gesamtbetrag abzüglich der von Ihnen geleisteten Zahlungen ergibt entweder Ihr Guthaben (wird mit dem 1. Abschlag (15.02.) verrechnet) bzw. unsere Forderung (wird mit dem 1. Abschlag (15.02.) von Ihrem Konto abgebucht/ist von Ihnen zu zahlen).
- Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, prüfen Sie bitte, ob Ihre Bankverbindung stimmt. Änderungen teilen Sie uns bitte schriftlich mit.
- Angabe des neuen ab 2011 gültigen Abschlagsbetrages pro Quartal.
- Angabe der jeweiligen Zahlungstermine, an denen die Abschläge fällig sind.
- Angabe der Wasserzähler-Nr., des Verbrauchzeitraumes und des abgelesenen, mitgeteilten oder geschätzten Wasserzählerstandes. Die Differenz aus Zählerstand neu und Zählerstand alt ergibt den Verbrauch.
Bitte beachten!
Der Zählerstand wurde auf den 31.12.2010 hochgerechnet. Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus Arbeits- und Grundpreis. Die Ermittlung des Arbeitspreises erfolgt durch Multiplikation der Verbrauchsmengen mit dem Preis/m³. Hinzu kommt der Grundpreis. Zum Arbeits- und Grundpreis wird die Mehrwertsteuer von z. Zt. 7 % hinzugerechnet. - Die Ermittlung der Schmutzwassergebühr erfolgt durch Multiplikation der Verbrauchsmengen lt. Wasserzähler mit der Gebühr/m³.
- Die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr erfolgt durch Multiplikation der versiegelten Fläche mit der Gebühr/m².
- Angabe des Mehrwertsteuernachweises für den Abrechnungsbetrag und die geleisteten Abschlagszahlungen.
- Die Mehrwertsteuer wird nur erhoben für Wasserlieferung. Für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Der Wasserpreis, die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren wurden ab 01.01.2011 erhöht.
Sofern Sie weitere Fragen zu Ihrer/Ihrem Jahresabrechnung/Gebührenbescheid haben, können Sie sich gerne an unseren Kundenservice, Telefon-Nr. 06806/98777-0, wenden oder in unserem Kundenzentrum vorbeikommen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne bereit Ihre Fragen zu beantworten.
Bitte beachten Sie folgende Öffnungszeiten:
montags-donnerstags: 8:00 - 16:00 Uhr
freitags: 8:00 - 13:00 Uhr
Ihre Gemeindewerke Heusweiler GmbH
